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Der thrombotische Verschluss einer Beinvene ist ein Abflusshindernis und ein akuter Notfall.

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Tiefe Venenthrombose

Bildet sich in einer Vene ein Blutgerinnsel, spricht man von einer Venenthrombose. Meist sind die Bein- oder Beckenvenen betroffen, nur in etwa zwei Prozent der Fälle Venen der oberen Extremität. Ist die gesamte venöse Strombahn eines Beines komplett verlegt (Phlegmasia coerulea dolens), handelt es sich um einen Notfall.

Bei einer Venenthrombose treffen meistens drei Faktoren zusammen, die auch als Virchowsche Trias definiert werden:

  • Verlangsamung des venösen Blutflusses
  • Verdickung des Blutes (Gerinnungsstörung, veränderte Blutzusammensetzung)
  • Gefäßveränderungen (z.B. durch Verletzungen, Operationen)

Der thrombotische Verschluss einer Beinvene ist ein Abflusshindernis. Es kann kurzfristig zu Schwellungen, Schmerzen und einem Spannungsgefühl im Bein führen. Zusätzlich sind auch Untertemperaturen, Herzrasen und Unruhe verdächtige Begleiterscheinungen. Oftmals fehlen gerade bei Bettlägerigen die Symptome komplett. Brustschmerzen (Thoraxschmerzen), Husten und/oder Atemnot als Zeichen einer Lungenembolie sind häufig Erstsymptome einer tiefen Venenthrombose.

Risikofaktoren für das Auftreten von Venenthrombosen (und Lungenembolien):

  • angeborene oder erworbene Störungen des Gerinnungssystems
  • höheres Alter (> ca. 40 Jahre)
  • abgelaufene Thrombose und/oder Lungenembolie
  • Schwangerschaft und Wochenbett
  • Verhütungsmittel (Pille) oder Hormonersatztherapie
  • frische Muskelverletzung
  • familiäre Belastung (Thrombosen bei Familienangehörigen)
  • Immobilisation (Bewegungseinschränkungen) z.B. bei Lähmungen
  • Krampfadern (Varikosis)
  • Herzinsuffizienz
  • Fettleibigkeit (BMI > 30)
  • Krebserkrankung und Krebsbehandlung
  • längere Flugreisen (> 4 Stunden)

Bei der körperlichen Untersuchung fällt eine ödematöse Schwellung der betroffenen Extremität auf, außerdem eine Rötung und Überwärmung. Man spricht von einer sog. Glanzhaut. Im Stehen ist das Bein durch die Abflussbehinderung zyanotisch.

Die Blutgefäße und der Fluss des Blutes lassen sich mit Ultraschall darstellen. Ein Standardverfahren ist heute die Farbduplexsonographie. Eine Phlebographie, d.h. eine Röntgendarstellung der Venen mittels direkter Kontrastmittelinjektion, wird nur dann gemacht, wenn die Sonographie keine eindeutigen Ergebnisse zeigt. Liegen Thrombosen im Beckenbereich vor, können auch computer- oder kernspintomographische Verfahren eingesetzt werden.

Da die Thrombose immer ein Notfall ist, muss sofort mit der Therapie begonnen werden. Je früher eine Thrombose erkannt wird, umso besser sind die Behandlungschancen. Sofortmaßnahmen sind:

  • Gabe von Heparin
  • Hochlagerung der betroffenen Gliedmaße
  • Anlage eines Kompressionsverbandes (später dauerhaft Kompressionsstrümpfe)

Einige Tage nach dem Akutereignis wird in der Regel die Weiterbehandlung mit einem Medikament zur Hemmung der Blutgerinnung (z.B. Marcumar) begonnen. Dabei wird die Marcumar-Dosis auf einen Gerinnungswert (Quickwert oder INR (International Normalized Ratio)) eingestellt. Hierzu muss sich der Patient regelmäßig beim Arzt vorstellen. Achtung: Unter einer Therapie mit Heparin oder Marcumar besteht eine erhöhte Blutungsneigung. Für betroffene Patienten bedeutet das, dass bereits Bagatellverletzungen zu schweren Blutverlusten führen können. Vor zahnärztlichen Eingriffen oder anderen Operationen sollten Patienten den behandelnden Arzt unbedingt auf eine Behandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten hinweisen.

Weitere Behandlungsverfahren sind die

  • Thrombolyse: Auflösung eines bereits bestehenden Blutgerinnsels
  • Thrombektomie: operative Entfernung eines Blutgerinnsels

Eine Thromboseprophylaxe, z.B. durch krankengymnastische Übungen, ist vor allem bei unbeweglichen Patienten, bei Bettlägerigkeit, bei Patienten mit Gipsverband der unteren Extremität, Lähmungen der unteren Extremität und Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz angezeigt.


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